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aberratio ictusDer Plural ist vollkommen ungebräuchlich. | ab·er·ra·tio ic·tus, ab·er·ra·tio·nes ic·tus | , | , | [1] ''Strafrecht'' das Fehlgehen einer Tat in der Form, dass statt des anvisierten Tatobjekts [..]
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aberratio ictusFehlgehen der Tat. Ein Begriff aus dem Strafrecht, der die Situation bezeichnet, dass ein Täter statt des vorgesehenen Tatobjektes ein anderes trifft. Beispiel: X möchte Y erschießen. Er zielt, schieß [..]
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aberratio ictusAls aberratio ictūs wird im Strafrecht der Fehlschlag der Tat bezeichnet, wenn der Täter ein Objekt anvisiert und individualisiert, aber aufgrund einer Abweichung in der Außenwelt ein anderes Objekt [..]
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